09.06.2026
Der Tourismusverein Rostock & Warnemünde e. V. hat die Beschlussvorlage 2026/BV/1441 sowie die zugehörigen Anlagen ausgewertet. Als Interessenvertretung der touristischen Leistungsträger in Rostock und Warnemünde begrüßen wir ausdrücklich zwei zentrale Inhalte der vorgelegten Änderungssatzung und möchten dies im Vorfeld Ihrer Beratungen kurz begründen.
1. Umstellung der Bemessung auf die Übernachtung
Die künftige Erhebung der Kurabgabe je Übernachtung – und nicht mehr je Aufenthaltstag – findet unsere volle Unterstützung. Sie bildet den tatsächlichen Nutzungszusammenhang sachgerechter ab: Viele Gäste reisen erst im Laufe des Anreisetages an und verlassen die Stadt am Abreisetag häufig bereits am Vormittag. An diesen Tagen ist die Inanspruchnahme der touristischen Infrastruktur typischerweise eingeschränkt. Die Zusammenfassung von An- und Abreisetag zu einem Tag ist daher gerecht und nachvollziehbar – und mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts MV vom 28.10.2024 (Az. 4 K 756/21) inzwischen auch höchstrichterlich als zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab anerkannt.
Für unsere Mitglieder als Quartiergeber ist darüber hinaus die Verwaltungspraktikabilität entscheidend: Die Übernachtung ist eine eindeutig feststellbare Größe und lässt sich in den Buchungs- und Abrechnungssystemen konsistent und fehlerarm abbilden. Das reduziert Abrechnungsaufwand und Vollzugsunsicherheiten gegenüber der bisherigen Systematik spürbar. Wir werten es zudem als positives Zeichen, dass die in den Austauschterminen seit Oktober 2025 vorgetragenen Hinweise der Tourismuswirtschaft in diesem Punkt aufgegriffen wurden.
2. Vorübergehende Aussetzung der Einbindung des ÖPNV in die Kurabgabe
Ebenso ausdrücklich begrüßen wir die vorübergehende Aussetzung des Mobilitäts- bzw. ÖPNV-Anteils für zwei Jahre. Die vom Verkehrsverbund angesetzten Preisanteile (2,10 EUR pro Tag bzw. 2,86 EUR pro Übernachtung) hätten zu einer erheblichen Mehrbelastung der Gäste geführt. Da Rostock im Verkehrsverbund Warnow bislang die einzige Kommune ist, die dieses Modell dauerhaft umgesetzt hat, wäre daraus ein spürbarer Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Destinationen der Region entstanden.
Hinzu kommt, dass die Verkehrsbetriebe trotz mehrfacher Aufforderung keinen Nachweis über die tatsächliche Nutzung des Nahverkehrs durch die Gäste erbringen konnten. Eine verursachungsgerechte und damit rechtssichere Bemessung des Verkehrsanteils war auf dieser Grundlage nicht möglich. Sämtliche von uns vorgeschlagenen Alternativen zu einer verhältnismäßigeren Ausgestaltung wurden abgelehnt – darunter eine auf die Saison begrenzte Gültigkeit, die Beschränkung auf einen reinen Rabattanspruch anstelle eines vollen Ticketanteils sowie die Einführung gesondert ausgewiesener, ausschließlich touristisch nutzbarer Linien. Ein tragfähiger Kompromiss, der Leistung und Gegenleistung in ein angemessenes Verhältnis setzt, war unter diesen Voraussetzungen nicht erreichbar.
Eine Beibehaltung des Verkehrsticket-Anteils hätte die Kurabgabe langfristig auf über 5,00 EUR ansteigen lassen. Besonders in der Nebensaison, in der die Zimmerpreise deutlich niedriger liegen, hätte dieser – zusätzlich zum Übernachtungspreis vom Gast zu tragende – Anteil einen unverhältnismäßig hohen Teil des Gesamtpreises ausgemacht. Gerade in den ohnehin nachfrageschwachen Monaten wäre damit die Preisattraktivität unseres Standortes empfindlich getroffen worden.
Unabhängig davon ist der Tourismusverein überzeugt, dass die Gäste den öffentlichen Nahverkehr auch ohne Einbindung in die Kurabgabe – und damit zum regulären Vollpreis – weiterhin in erheblichem Umfang nutzen werden. Die zunehmende Verknappung von Parkraum und die stark gestiegenen Parkgebühren machen den ÖPNV für Urlauberinnen und Urlauber schon aus eigenem Interesse attraktiv. Einer Subventionierung über die Kurabgabe bedarf es hierfür nicht.
Akzeptanz und Leistbarkeit für die Gäste sind für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes von hoher Bedeutung. Die Aussetzung schützt die Preisattraktivität Rostocks und Warnemündes in einer angespannten Marktsituation. Wir teilen zugleich das Ziel, die zweijährige Übergangszeit zu nutzen, um ein tragfähiges Modell zu entwickeln, das Nutzung, Akzeptanz und eine nachvollziehbare Preisgestaltung in Einklang bringt. Der Tourismusverein bietet ausdrücklich an, seine Praxiserfahrung in diesen Prozess einzubringen.
Zusammenfassend sehen wir in der Vorlage eine ausgewogene, praktikable und rechtssichere Grundlage und unterstützen die beiden genannten Kernpunkte nachdrücklich.