27.08.2026
Der Tourismusverein Rostock & Warnemünde e. V. hält die Neuorganisation des Tourismus- und Veranstaltungsmanagements weiterhin grundsätzlich für den richtigen Schritt. Die stärkere Bündelung von Kompetenzen, der Abbau unnötiger Doppelstrukturen und eine leistungsfähigere gemeinsame Organisation bieten Chancen für die touristische Entwicklung Rostocks.
Die vorgelegte Konzeption enthält hierfür wichtige Ansätze. Gleichzeitig weicht die konkrete Umsetzung in mehreren Punkten von den Vorstellungen ab, die wir im bisherigen Prozess eingebracht haben, und bleibt aus unserer Sicht bei wesentlichen Fragen noch zu unbestimmt.
Für uns ist entscheidend, dass die neue Struktur die Tourismuswirtschaft wirksam beteiligt, klare Verantwortung für die Entwicklung der Destination schafft und das bestehende touristische Angebot nicht nur sichert, sondern weiterentwickelt.
1. Verbindliche Mitsprache der Tourismuswirtschaft
Tourismus in Rostock funktioniert nur im Zusammenspiel von Stadt und touristischer Wirtschaft. Mit der geplanten Auflösung der RGTM muss diese Zusammenarbeit organisatorisch neu verankert werden. Ein starker touristischer Fachbeirat ist deshalb eine zentrale Anforderung an die neue Organisation.
Ein gestärkter touristischer Fachbeirat kann den Wegfall des bisherigen Tourismusausschusses in wesentlichen Teilen kompensieren und zugleich eine Chance für die neue Struktur sein.
Ein fachlich besetzter Beirat kann schneller und praxisnäher arbeiten als ein politischer Ausschuss und zusätzliche Kompetenz aus Verbänden, Unternehmen und weiteren touristischen Institutionen bündeln. Der Wirtschafts- und Vergabeausschuss könnte sich damit stärker auf Vergabethemen, grundsätzliche Entscheidungen und die politische Kontrolle konzentrieren.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Fachbeirat nicht auf eine rein beratende Rolle ohne verbindliche Einbindung beschränkt bleibt, sondern die Tourismuswirtschaft tatsächlich repräsentiert.
Insbesondere halten wir es nicht für sachgerecht, dass die Mitglieder des Gremiums durch die Geschäftsführung der Gesellschaft selbst berufen und abberufen werden.
Ein Fachbeirat soll unabhängig beraten, unterschiedliche Interessen der Branche abbilden und erforderlichenfalls auch kritische Positionen gegenüber der Gesellschaft vertreten können.
Wir schlagen deshalb eine Besetzung nach dem Vorbild der bisherigen Zusammenarbeit bei Rostock Marketing vor. Wesentliche Verbände, Interessenvertretungen und fachkundige Vertreter der Tourismuswirtschaft sollten feste Sitze beziehungsweise Vorschlags- oder Entsendungsrechte erhalten. Dazu gehören beispielsweise der Tourismusverein, DEHOGA, der Tourismusverband Mecklenburg- Vorpommern, die IHK sowie Vertreter aus Hotellerie, Gastronomie und weiteren tourismusrelevanten Branchen.
Die formale Berufung kann durch die Gesellschafterversammlung erfolgen. Die Zusammensetzung des Fachbeirates darf aus unserer Sicht jedoch nicht allein von der Geschäftsführung der zu beratenden Gesellschaft bestimmt werden.
Ebenso wichtig ist der Aufgabenbereich. Der Fachbeirat darf nicht auf Fragen des Destinationsmarketings reduziert werden. Seine Mitwirkung sollte alle wesentlichen touristischen Themen umfassen, insbesondere:
Eine verbindliche Fachbeiratsordnung sollte deshalb nicht erst irgendwann nach Gründung der neuen Gesellschaft entwickelt werden, sondern gemeinsam mit der neuen Organisationsstruktur vorliegen.
Aus unserer Sicht sollte der touristische Fachbeirat mindestens viermal jährlich tagen und über klar geregelte Informations-, Initiativ- und Beteiligungsrechte verfügen. Ein regelmäßiger Austausch mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat muss gewährleistet sein.
2. Klare touristische Führungs- und Verantwortungsstruktur
Positiv bewerten wir, dass die neue Gesellschaft ausdrücklich als zentrale Destinationsmanagement- und Tourismusorganisation Rostocks vorgesehen ist.
Dieser Anspruch muss sich jedoch deutlicher in der tatsächlichen Führungs- und Organisationsstruktur wiederfinden.
Nach dem vorliegenden Konzept verantwortet die Geschäftsführung „Tourismusmanagement und Vermarktung“ unter anderem Destinations- und Eventmarketing, Vertrieb sowie kaufmännische Aufgaben. Der vorgesehene Tourismusbeauftragte soll zugleich die Geschäftsbereichsleitung „Destinations- und Eventmarketing“ übernehmen.
Kurbereich und Tourist-Information werden diesem Bereich zugeordnet, während Strandbewirtschaftung und Betriebshof beim Geschäftsführungsbereich „Veranstaltungsmanagement und Technik“ liegen.
Damit bleibt für uns eine zentrale Frage nicht ausreichend beantwortet: Wer trägt künftig die fachliche Gesamtverantwortung für die touristische Entwicklung Rostocks und seiner Seebäder?
Tourismusentwicklung ist deutlich mehr als Marketing und Vertrieb. Sie umfasst unter anderem Produktentwicklung, touristische Infrastruktur, Saisonverlängerung, Kur- und Gesundheitstourismus, Aufenthaltsqualität, Mobilität, Barrierefreiheit, Digitalisierung, Netzwerkarbeit und die Weiterentwicklung der Seebäder.
Für eine funktionierende Destinationsentwicklung müssen Aufgabe, Fachkompetenz, Personal, Budget, Entscheidungskompetenz und Verantwortung möglichst eindeutig zusammengeführt werden.
Rolle des Tourismusbeauftragten klären
Besonderen Klärungsbedarf sehen wir bei der vorgesehenen Funktion des Tourismusbeauftragten.
Die Stelle ist im Feinkonzept zwar organisatorisch eingeordnet. Welche tatsächlichen Kompetenzen, Entscheidungsrechte, Ressourcen und ressortübergreifenden Befugnisse mit dieser Funktion verbunden sein sollen, bleibt aus unserer Sicht jedoch offen. Das lässt sich insbesondere deshalb nicht abschließend beurteilen, weil die einzelnen Sachgebiete und ihre Zuordnung im Organigramm nicht dargestellt sind.
Wenn der Tourismusbeauftragte die touristische Gesamtentwicklung Rostocks verantworten und gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und übergeordneten Behörden vertreten soll, muss diese Position entsprechend stark verankert sein.
Aus unserer Sicht sind grundsätzlich zwei klare Modelle denkbar:
Die derzeit vorgesehene Zwischenlösung - Tourismusbeauftragter und zugleich Geschäftsbereichsleitung für Destinations- und Eventmarketing - überzeugt uns nur dann, wenn die darüber hinausgehenden Kompetenzen und Verantwortlichkeiten eindeutig festgelegt werden und im Organigramm erkennbar ist, auf welche Sachgebiete und Aufgabenbereiche sich sein fachlicher Einfluss tatsächlich erstreckt.
Der Tourismus braucht in der zukünftigen Struktur eine personell klar erkennbare und durchsetzungsfähige Stimme, die seiner wirtschaftlichen und strategischen Bedeutung für Rostock gerecht wird.
Organisationsstruktur detaillierter darstellen
Für eine abschließende Bewertung ist das bisher vorgelegte Organigramm aus unserer Sicht noch nicht detailliert genug.
Insbesondere fehlt die Darstellung der einzelnen Sachgebiete und ihrer jeweiligen übergeordneten Verantwortung. Vor der Umsetzung sollte deshalb nachvollziehbar dargestellt werden,
Eine solche Darstellung ist nicht nur für die fachliche Bewertung des Konzeptes wichtig. Aus unserer Sicht würde sie auch wesentlich zur Akzeptanz der Neuorganisation beitragen. Aus dem Feinkonzept ist derzeit noch nicht eindeutig ersichtlich, wo die bisherigen Aufgabenfelder der Beschäftigten künftig organisatorisch angesiedelt sein werden und unter welcher Verantwortung sie stehen. Eine transparentere Sachgebiets- und Verantwortungsstruktur könnte diese Verunsicherung deutlich reduzieren und zugleich zeigen, wie die angekündigte Verschlankung praktisch funktionieren soll.
Auch im Gesellschaftsvertrag sollte die touristische Aufgabenstellung deutlicher abgebildet werden. Kur- und Seebadwesen, touristischer Gästeservice beziehungsweise Tourist-Information sowie Strandbewirtschaftung sind im Feinkonzept vorgesehen, im Unternehmensgegenstand aber nicht ausdrücklich benannt. Aufgrund ihrer Bedeutung halten wir eine ausdrückliche Aufnahme dieser Aufgaben für sinnvoll.
3. Verschmelzungsrichtung und sichtbarer Neustart
Aus Sicht des Tourismusvereins bleibt auch die gewählte Verschmelzungsrichtung diskussionswürdig.
Das Feinkonzept selbst benennt für die RGTM wesentliche organisatorische und strategische Vorteile. Dazu gehören die touristisch etablierte Marktposition, das bestehende Netzwerk der mehr als 350 Partner der freiwilligen Marketingumlage sowie bessere Voraussetzungen für einen organisatorischen und kulturellen Neustart.
Aus fachlich-touristischer und organisatorischer Sicht wäre die RGTM daher für uns die naheliegendere Ausgangsbasis für die neue Tourismusorganisation gewesen.
Wir erkennen an, dass die Entscheidung für inRostock im Feinkonzept auch mit steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen und transaktionsbezogenen Erwägungen begründet wird.
Soll die Umsetzung dennoch über inRostock erfolgen, muss der gewollte Neustart aus unserer Sicht aber bereits zum Start der neuen Organisation sichtbar werden.
Dazu gehört eine sofortige neue Firmierung, die den Gesamtauftrag der Gesellschaft aus Tourismus und Veranstaltungsmanagement angemessen widerspiegelt. Die derzeitige Firmierung „inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events“ bildet den zukünftigen touristischen Auftrag der Gesellschaft nicht ab. Eine Umfirmierung ist aus unserer Sicht deshalb bereits zum Start der neuen Organisation erforderlich. Mindestens sollte der Tourismus auch im Namen der Gesellschaft ausdrücklich sichtbar werden, beispielsweise durch eine Firmierung wie „inRostock Destination & Event GmbH“ oder „inRostock Tourismus & Event GmbH“.
Eine neu aufgestellte zentrale Tourismusorganisation sollte nicht zunächst weiter unter einer Bezeichnung auftreten, die in erster Linie mit Messen, Kongressen und Events verbunden ist, und erst deutlich später über einen neuen Namen verfügen.
Gerade in einer umfangreichen Transformation sind Name, Außenauftritt und Identität keine Nebensache. Sie sind wichtig für Akzeptanz bei Mitarbeitenden, Partnern, Marketingumlagezahlern und touristischer Wirtschaft.
4. Schnittstellen zwischen Gesellschaft und Kernverwaltung verbindlich regeln
Die Neuorganisation führt nicht nur Aufgaben zusammen. Sie verteilt bisher zusammenhängende Aufgaben gleichzeitig neu zwischen Gesellschaft, Kernverwaltung und weiteren kommunalen Einheiten.
Gerade deshalb müssen die Schnittstellen von Beginn an belastbar geregelt sein.
Besonders deutlich wird dies bei der behördlichen Veranstaltungskoordination und der Sondernutzung in Warnemünde. Hier sieht das Feinkonzept eine Organisationseinheit innerhalb der Kernverwaltung vor, deren endgültige organisatorische Verortung noch nicht feststeht.
Ähnliche Schnittstellen entstehen bei Kurabgabe, touristischer Infrastruktur, Flächen, Strandbewirtschaftung, Ortsbeiräten, Stadt- und Rahmenplanung, KOE sowie in der Zusammenarbeit mit Fach- und Landesbehörden.
Vor der operativen Umsetzung brauchen wir deshalb eine verbindliche Zuständigkeits- und Schnittstellenregelung: Wer ist verantwortlich? Wer entscheidet? Wer verfügt über das Budget? Wer koordiniert die Beteiligten? Und wer vertritt bei unterschiedlichen Interessen die touristische Perspektive?
Insbesondere für Warnemünde und die weiteren Rostocker Seebäder muss gewährleistet sein, dass touristische Belange gegenüber Kernverwaltung und Behörden weiterhin mit einer klaren fachlichen Stimme vertreten werden.
5. Leistungsangebot sichern und ausbauen
Die Neuorganisation darf nicht allein an Synergien und Kosteneinsparungen gemessen werden.
Entscheidend ist, ob Rostock und seine Seebäder dadurch touristisch leistungsfähiger werden.
Das Feinkonzept geht langfristig von einer Reduzierung des Personalbedarfs der neuen Gesellschaft von rund 172 auf rund 129 Mitarbeitende aus. Gleichzeitig sollen Synergien genutzt und die Leistungsfähigkeit der Organisation gesteigert werden.
Der Tourismusverein nimmt dabei keine personalrechtliche Bewertung vor. Für uns ist entscheidend, dass die vorgesehene Personalentwicklung mit dem zugesagten Erhalt und Ausbau der touristischen Leistungen vereinbar ist.
Aus unserer Sicht ist bislang noch nicht ausreichend erkennbar, welche konkreten Aufgaben durch Digitalisierung, Synergien oder organisatorische Veränderungen tatsächlich entfallen sollen und wie gleichzeitig das touristische Angebot erhalten und erweitert werden kann.
Neben einem Personal- und Einsparplan braucht es deshalb einen Leistungs- und Entwicklungsplan.
Dieser sollte transparent beantworten:
Unser Ziel ist ausdrücklich keine Reduzierung des touristischen Angebots.
Im Gegenteil: Auch mit Blick auf den Theaterneubau und eine mögliche Olympiabeteiligung Rostocks muss die neue Struktur in der Lage sein, zusätzliche touristische Angebote zu entwickeln - insbesondere für Ganzjahrestourismus und Saisonverlängerung.
Dies gilt ausdrücklich auch für die inzwischen kurabgabepflichtige Innenstadt. Wenn Gäste auch dort Kurabgabe entrichten, muss sich die touristische Angebots- und Produktentwicklung künftig stärker auf die gesamte Stadt beziehen und darf sich nicht auf die traditionellen Seebadbereiche konzentrieren.
Gerade touristisch wichtige Leistungen müssen dabei nicht in jedem Einzelfall unmittelbar kostendeckend sein. Familienangebote, Veranstaltungen in der Nebensaison, Gästeservice oder Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität entfalten ihren wirtschaftlichen Nutzen häufig erst über die gesamte Destination.
Eine Neuorganisation wäre kein Erfolg, wenn sie wirtschaftlich schlanker wird, zugleich aber touristische Angebote oder Entwicklungskapazitäten verliert.
6. Finanzierung und Mittelverwendung transparent machen
Mit der Neuorganisation verändern sich auch die Finanzierungsstrukturen.
Die Trennung der hoheitlichen Erhebung der Kurabgabe von der operativen Verwendung der Mittel ist für uns grundsätzlich nachvollziehbar.
Entscheidend ist jedoch, dass auch künftig transparent bleibt,
Der touristische Fachbeirat sollte deshalb regelmäßig über Aufkommen und Verwendung der Kurabgabe sowie die Finanzierung der wesentlichen touristischen Aufgaben informiert werden.
Gleiches gilt für die freiwillige Marketingumlage.
Das Feinkonzept weist darauf hin, dass die Marketingumlage bei einer Verschmelzung auf inRostock vertraglich neu aufgesetzt werden muss. Fortführung, Zweckbindung, Transparenz und Beteiligung der einzahlenden Unternehmen müssen deshalb vor dem Übergang verbindlich geregelt werden.
Wer freiwillig zusätzliche Mittel für das touristische Marketing und die Entwicklung der Destination bereitstellt, muss nachvollziehen können, wie diese Mittel eingesetzt werden, und an den entsprechenden Entscheidungen angemessen beteiligt sein.
Fazit
Der Tourismusverein Rostock & Warnemünde e. V. hält die Neuorganisation des Tourismus- und Veranstaltungsmanagements weiterhin grundsätzlich für den richtigen Schritt.
Die Bündelung von Kompetenzen und der Abbau unnötiger Doppelstrukturen bieten Chancen für Rostock.
Die konkrete Umsetzung im vorliegenden Feinkonzept weicht jedoch in wichtigen Punkten von den Vorstellungen ab, die wir im bisherigen Prozess eingebracht haben, und bleibt aus unserer Sicht insbesondere bei Governance, touristischer Gesamtverantwortung, Schnittstellen, Organisationsstruktur und zukünftiger Leistungsfähigkeit noch zu vage.
Angesichts der Größe und Tragweite des Projektes halten wir deshalb weitere strukturierte Gespräche und Abstimmungsrunden zwischen Stadt, den betroffenen Organisationen, der Tourismuswirtschaft und weiteren Beteiligten für notwendig.
Dabei sollten sowohl der grundsätzliche Aufbau der Organisation als auch die genannten Detailfragen geklärt werden.
Es handelt sich um ein sehr ambitioniertes Vorhaben mit weitreichenden Folgen für viele Beschäftigte und für die touristische Entwicklung Rostocks in den kommenden Jahren. Gerade deshalb sollten die wesentlichen Strukturen vor ihrer Umsetzung belastbar geregelt sein.
Wir sehen im Feinkonzept eine gute Grundlage für die weitere Arbeit und unterstützen den eingeschlagenen Weg ausdrücklich. Voraussetzung für unsere Zustimmung ist jedoch, dass die in dieser Stellungnahme genannten Punkte vor der abschließenden Beschlussfassung aufgegriffen, konkretisiert und bestenfalls verbindlich geregelt werden. Unsere Hinweise richten sich ausdrücklich auf die Verbesserung der Umsetzung und nicht gegen die Neuorganisation als solche.
Für uns ist dabei entscheidend: Der Tourismus muss in der zukünftigen Struktur organisatorisch, politisch und personell mit einer starken Stimme ausgestattet sein und seiner Bedeutung für Rostock entsprechend vertreten werden.
Für uns ist dabei entscheidend: Der Tourismus muss in der zukünftigen Struktur organisatorisch, politisch und personell mit einer starken Stimme ausgestattet sein und seiner Bedeutung für Rostock entsprechend vertreten werden.
Der Tourismusverein Rostock & Warnemünde e. V. bietet ausdrücklich an, seine Erfahrungen und die Perspektive seiner Mitglieder in die weitere Ausgestaltung einzubringen.